Allgemeine
Reisebedingungen
1. Anmeldung
und Bestätigung
Mit der Anmeldung bieten Sie der AmphiTrek Radreisen den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung wird unsererseits verbindlich,
wenn wir Ihnen den Reisetermin bestätigen. Sollte der Inhalt der
Buchungsbestätigung von AmphiTrek Radreisen vom Inhalt der Anmeldung
abweichen, kommt ein Vertrag nicht zustande, sondern es liegt ein neues
Angebot von AmphiTrek Radreisen vor. Der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie dem veränderten
Angebot durch eine entsprechende Erklärung zustimmen.
2. Bezahlung
Mit Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen wird eine Anzahlung
von 10 % des Reisepreises fällig,
höchstens jedoch € 250 pro Person. Die Restsumme ist bis 4 Wochen
vor dem Abreisetag zu überweisen.
Gemäß § 651 k Abs.3 BGB sind Sie zur Zahlung des Reisepreises
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins verpflichtet. Diesen
erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Sollte sich nach Buchung der Reise eine Änderung der Wechselkurse ergeben,
kann AmphiTrek Radreisen den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich
die Reise für AmphiTrek Radreisen verteuert hat. In diesem Fall hat
AmphiTrek Radreisen den Reisenden unverzüglich von der Preiserhöhung zu
informieren. Diese Erhöhungen sind nur bis zum 21.Tag vor Reisebeginn
zulässig. Bei Preiserhöhungen über 6 % ist der Kunde berechtigt, vom
Reisevertrag ohne Stornokosten zurückzutreten. Eine Erhöhung des
Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Abschluss des Reisevertrages
und Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Abschluss
des Reisevertrages noch nicht eingetreten waren und bei Vertragsabschluss
auch nicht vorhersehbar waren. Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und
angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist AmphiTrek Radreisen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Rücktrittkosten nach
nachstehender Ziffer 4 zu verlangen. Wenn der Kunde Zahlungen trotz
Fälligkeit nicht leistet, behält sich AmphiTrek Radreisen vor ab der ersten
Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 5,– zu erheben.
3. Leistungen
Der Umfang der von uns erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit der gültigen Reiseausschreibung.
4. Rücktritt
des Kunden
Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.
Es wird aus Beweisgründen die Schriftform empfohlen.
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr von 10 % des
Pauschalpreises pro Person bei einem Rücktritt bis zu 45 Tagen vor
Reiseantritt.
Bei kurzfristigen
Annullierungen gelten (unter Berücksichtigung üblicherweise
ersparter Aufwendungen und üblicherweise möglicher anderweitigerer
Verwendung der Reiseleistungen)
folgende prozentuale Stornierungskosten:
ab 44. - 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
ab 14. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
Sie haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht
oder in geringerer Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
AmphiTrek Radreisen behält sich vor, vom Reisevertrag bis spätestens
21 Tage
vor Reisebeginn zurückzutreten, wenn feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der jeweiligen
Reiseausschreibung angegeben. In jedem Fall wird
der Reiseteilnehmer unverzüglich informiert werden. Die eingezahlten
Beträge werden in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet,
weitergehende Ansprüche gegen AmphiTrek Radreisen wie Erstattung
von bereits gebuchten Flügen bestehen nicht.
6. Haftung
AmphiTrek Radreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes
und -ortes. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Verlust und
Beschädigungen am Reisegepäck oder an Fahrrädern sind unverzüglich
dem Transportunternehmen zu melden. Ohne die schriftliche Bestätigung
des Transportunternehmens können evtl. keine späteren Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
AmphiTrek Radreisen verpflichtet sich, den Reisenden über
die obigen Vorschriften zu informieren. Diese Informationen gelten für
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne Besonderheiten (wie z.B. zweite Staatsbürgerschaft, evtl. bereits bestehende Passeintragungen,
etc). Bei den erwähnten Besonderheiten sollte der Reisende AmphiTrek
Radreisen informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung obiger
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.
8. Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreis
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen
infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters
der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise
erstattet werden (§ 651 K BGB). Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird
Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung zugeschickt.
9. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss
einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt in
vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten,
wenn Sie aus wichtigem Grunde zurücktreten. Außerdem empfehlen
wir den Abschluss eines Reiseversicherungs-Komplett-Schutz-Paketes.
10. Datenschutz
Bitte beachten Sie die Regelungen entsprechend unserer
Datenschutzerklärung.
11. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrags
zur Folge. Der Reiseveranstalter
kann nur an seinem Sitz verklagt werden. Soweit der Kunde Vollkaufmann
oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes
ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
Veranstalter:
AmphiTrek Radreisen
Inhaber:
Reinhard Schröder
Hamburger Str. 21
19230 Hagenow
Tel. +49 (0) 3883 6226747
Fax +49 (0) 3883 6224748
E-Mail: info@amphitrek.de
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